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Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, den richtigen und kürzesten Weg vom (bevorstehenden) Führerscheinentzug bis zur positiven MPU zu finden
Diese Informationen verstehen sich als Empfehlungen aufgrund unserer eigenen Erfahrungswerte,. Insofern stellen die nachfolgenden Informationen keine Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen.
Damit Sie schnell wieder mobil sind!
Zu welchem Zeitpunkt sollten Sie den Antrag stellen?
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Bevor Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten können, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde für Fahrerlaubnisangelegenheiten einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörden verfügen über die hierzu notwendigen Formulare.
Je nach Bundesland und Landkreis kann allein die Bearbeitung solcher Anträge drei Monate und manchmal sogar noch länger dauern. Um die Zeit ohne Fahrerlaubnis nicht unnötig zu verlängern, sollten Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen. In der Regel können Sie das bereits drei bis vier Monate vor Ablauf Ihrer Sperrfrist tun.
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Was Sie in der Sperrfrist beachten sollten
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Hierzu sollten Sie etwas ganz Wichtiges wissen.
Die Sperrfrist hat noch nichts mit der MPU zu tun. Sie beschreibt lediglich den Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Das bedeutet eben auch, dass diese nach Ablauf der Sperrfrist nicht erteilt werden muss.
Erst nachdem Sie den Fahrerlaubnisantrag gestellt haben, entscheidet die Behörde darüber, ob eine MPU absolviert werden soll oder nicht. Da diese Entscheidung jedoch durch bestimmten Kriterien vorprogrammiert ist, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich bereits frühzeitig darüber zu informieren, ob in Ihrem Fall eine MPU zu erwarten ist oder nicht.
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Lässt sich die Sperrfrist verkürzen?
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In bestimmten Fällen kann die bestehende Sperrfrist gerichtlich um vier bis acht Wochen verkürzt werden. Hierzu sollten Sie sich allerdings bereits zu Beginn Ihrer Sperrfrist informieren, weil eine mögliche Verkürzung zum Ende hin natürlich keinen Vorteil mehr bringt.
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Wenn Sie wegen Alkohol Ihren Führerschein verloren haben
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Alkoholauffälligkeiten sind nicht gleich Alkoholauffälligkeiten. Denn hierbei wird in einer MPU sehr genau analysiert, ob im Einzelfall ein weiterer Alkoholkonsum toleriert oder eine Alkoholabstinenz zur Voraussetzung zum Bestehen der MPU gemacht wird.
Im Falle einer Alkoholabstinenz ist ein frühes Handeln von großem Vorteil, weil diese in der MPU nachgewiesen werden muss
Eine Alkoholabstinenz kann durch ein Haaranalyse oder Urinkontrolle (ETG) nachgewiesen werden.
Diese werden auch von vielen MPU- Untersuchungsstellen direkt angeboten.
Auch im Falle eines weiteren Alkoholkonsums sind gewisse Anforderungen zu erfüllen.
Sollten Sie im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss aufgefallen sein, empfehlen wir Ihnen, bereits während Ihrer Führerscheinsperre regelmäßig ihre Leberwerte ärztlich abklären zu lassen (etwa alle acht Wochen), weil diese bei vielen MPU- Stellen nachgefragt werden. Auf jeden Fall sollten Sie 3 Laborbefunde Ihrer Leberwerte für den Zeitraum der letzten 3 Monate vor Ihrem MPU- Termin vorlegen können. Ersatzweise wird auch eine Haaranalyse über 3 cm Haarlänge akzeptiert.
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Wer mit Drogen auffällig geworden ist, sollte folgendes beachten
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Nachdem ein Kraftfahrer im motorisierten Straßenverkehr durch Drogeneinfluss aufgefallen ist, verhängt die Behörde für Ordnungswidrigkeiten in der Regel ein befristetes Fahrverbot und ein Bußgeld. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Betroffene seinen Führerschein oft erst einmal zurück.
Zu diesem Zeitpunkt wird der Kraftfahrer häufig noch nicht über eine spätere MPU- Aufforderung informiert. Meistens erhält dieser erst später von einer anderen Behörde ein Schreiben über bestehende Zweifel an der sog. charakterlichen Fahreignung.
Um den drohenden Fahrerlaubnisentzug noch abzuwenden, muss der Behörde innerhalb einer Frist von meist nur acht Wochen ein positives medizinisch- psychologisches Gutachten vorgelegt werden.
Grundvoraussetzung für ein positives Gutachten ist jedoch immer auch der Nachweis über eine bereits länger betsehende Drogenabstinenz. Der minimalste Zeitraum beträgt hier sechs Monate.
Aus diesem Grund sollten Betroffene den Konsum von Drogen unverzüglich einstellen und mit einem Abstinenzkontrollprogramm beginnen, welches den forensischen Anforderungen genügt. Am Besten schon direkt nach der bekannt gewordenen Fahrt unter Drogeneinfluss. Wer aus Unkenntnis erst bis zu seiner behördlichen MPU- Aufforderung damit wartet, kann in acht Wochen unmöglich eine sechsmonatige Drogenabstinenz rückwirkend belegen. Der Fahrerlaubnisentzug wäre in diesem Fall nicht mehr zu verhindern.
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Wie uns Glaubenssätze
negativ beeinflussen |
Diese sind tief in unserem Unterbewusstsein verankert und haben etwas mit ,,Glauben“ zu tun. Solche Glaubenssätze sind in der Regel nicht allein durch unsere Erfahrungen entstanden, sondern auch durch andere Menschen uns eingeredet worden. Die Folge sind dann oft persönliche Überzeugungen, die unwissentlich auf Glaube und nicht auf Tatsachen basieren.
Wir haben hier die 2 häufigsten Glaubenssätze zur MPU aufgeführt und in Frage gestellt:
Glaubenssatz 1
Die MPU- Stellen wollen nur Profit machen und lassen deswegen so viele zu Untersuchende durchfallen.
Frage: Was hätte eine MPU- Stellen davon? Die Mehrheit der von einem negativen Gutachten Betroffenen wiederholt nämlich die medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU) bei einer anderen MPU- Stelle, also bei der Konkurrenz.
Glaubenssatz 2
Bei ersten Mal fällt man immer durch.
Frage: Kann das vielleicht daran liegen, dass die meisten Betroffenen die MPU (Prüfung) das erste Mal völlig unvorbereitet versuchen?
Das Gefährliche an den Glaubenssätzen zur MPU ist, dass man mit einer großen persönlichen Abneigung und Verunsicherung zur MPU geht und sich dadurch selbst sabotiert. Und dann wird es viel schwerer werden, Gutachter davon zu überzeugen, dass man ein positives Gutachten verdient hat.
Statt die Wahrscheinlichkeit für eine positive MPU zu erhöhen, verringert sich diese nun. Unser Tipp: Wenn es denn sein muß, erzählen Sie nur wenigen Menschen von Ihrer bevorstehenden MPU und lassen Sie sich von Niemandem einreden, Sie würden das nicht schaffen. Das ist absoluter Unsinn. Die meisten, die Ihnen so etwas erzählen, waren selbst noch nie bei einer MPU und tragen ihre eigenen Glaubenssätze lediglich weiter. Lassen Sie sich davon nicht demotivieren.
Vertrauen Sie besser auf sich selbst und suchen ganz entspannt nach vernünftigen Lösungen indem Sie sich frühzeitig und vielseitig informieren.
Und bitte bedenken Sie auch: MPU- Gutachter haben absolut keinen Grund, Sie durchfallen zu lassen, wenn Sie gut vorbereitet sind und dadurch auf der ganzen Linie überzeugen. |
Idiotentest
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Streichen Sie dieses Wort bitte aus Ihrem Denken. Der Begriff ,,Idiotentest“ stammt aus längst vergangenen Zeiten und hat heute mit der MPU so wenig zu tun, wie ein Neandertaler mit dem Internet.
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Warum eine Vorbereitung
sinnvoll ist |
Da es sich bei der medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU) nach unserem Verständnis um eine Prüfung handelt, sollten Sie sich unbedingt darauf vorbereiten um diese positiv hinter sich zu bringen. Falls Sie sich hier nicht sicher sind, stellen Sie sich ruhig einmal die Frage, welche früheren Prüfungen in Ihrem Leben Sie ohne Vorbereitung bestanden hätten. Wahrscheinlich keine einzige.
Wenn Sie sich für eine gute MPU- Vorbereitung interessieren, sollten Sie durchaus auch die Anbieter vergleichen. Nehmen Sie sich ruhig die Zeit, persönliche Erstgespräche zu führen, um sich Eindrücke zu verschaffen. Erst wenn Sie wirklich überzeugt sind, den für Sie richtigen Anbieter gefunden zu haben, sollten Sie sich zu einer Vorbereitung entscheiden.
Denn es geht dabei um Ihren Führerschein.
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Wissenswertes über die MPU -
Medizinisch- psychologische Untersuchung |
Die MPU dient dazu, die Eignung eines Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Umgangssprachlich wird die MPU auch Eignungstest genannt. Ziel einer solchen Untersuchung ist es, das Verhalten eines auffällig gewordenen Kraftfahrers für die nächsten Jahre vorauszusagen.
Sehr wichtig:
Die medizinisch- psychologische Untersuchung wird von der Behörde nur erbeten und von Ihnen selbst beauftragt.
Ganz konkret:
Jeder, der zur MPU geht, ist auch der Auftraggeber und somit Kunde der MPU- Stelle.
Insofern ist das über Sie zu erstellende Gutachten auch Ihr alleiniges Eigentum. Sie allein entscheiden auch darüber, was mit dem Gutachten passiert. Sie können es selbst der Behörde vorlegen oder auch nicht. Und der Behörde ein negatives Gutachten vorzulegen macht nicht nur keinen Sinn, sondern es würde sich dann auch für viele Jahre in Ihrer Führerscheinakte befinden.
Weil die MPU- Stellen an die Schweigepflicht gebunden sind, dürfen diese der Fahrerlaubnisbehörde auch keine Auskunft über ihre MPU und / oder den Inhalt des Gutachtens geben.
Deswegen sollten Sie als ,,MPU- Kunde“ der MPU- Stelle immer mitteilen, dass Sie das Gutachten ausschließlich an Ihre eigene Adresse geschickt bekommen möchten.
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